Der Traum vom Eigentum

Zur Vorsorge für das Alter, zum Vermieten oder zum Einsparen von teuren Mieten: Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie hat vielfältige Gründe. Was aber für jeden Käufer oder Verkäufer einer Eigentumswohnung fest steht: Es ist eine bedeutsame Entscheidung, die gut abgewogen werden muss.

Der Kauf einer Eigentumswohnung

Wie auch bei allen anderen Immobilienarten, ist auch der Kauf einer Eigentumswohnung eine sichere Kapitalanlage. Das monatlich verdiente Geld fließt in keine Miete mehr, sondern in die Finanzierung der eigenen Wohnung. Damit wird das eigene Geld in die Altersvorsorge gesteckt. Egal, ob die eigene Wohnung vermietet oder selber bewohnt wird.

Die eigene Wohnung hat Eigentumsgrenzen

Wenn Sie eine eigene Wohnung kaufen, gehört Ihnen nicht das ganze Haus in dem die Wohnung ist oder mehreren Eigentümern als Gesamtheit. Das Gebäude und das Grundstück sind in Gemeinschaftseigentum und in Sondereigentum eingeteilt. Jeder Wohnungseigentümer hat somit Sondereigentum und das betrifft meistens die eigene Wohnung und der dazugehörige Keller. Aber darüber gibt die Teilungserklärung, die Sie beim Kauf einer Wohnung bekommen, Informationen. Zusätzlich zu ihrem Sondereigentum haben Sie noch Miteigentum. Darüber entscheiden alle Wohnungseigentümer. Dazu gehören oft die gemeinsame Gartenanlage, der Fahrstuhl oder gemeinsame Parkplätze. Auch ein Schuppen für die im Haus gemeinsam genutzten Mülleimer oder auch Platz für die Fahrräder kann darunter fallen.

Was gehört zum Teileigentum?

Neben Wohnungseigentum gibt es noch Teileigentum. Teileigentum und Wohneigentum unterscheiden sich lediglich in der Zweckbestimmung. Während das Wohneigentum ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt wird, ist das Teileigentum Sondereigentum an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Oftmals gibt der Bau einer Immobilie vor, was als Teileigentum gilt. Das sind zum Beispiel Ladenlokale unter Wohnungen, Praxisräume oder Büros. Eine Wohnung wird aber nicht dann automatisch zu Teileigentum, wenn beispielsweise ein Anwalt seine Wohnung übergangsweise als Büro nutzt oder ein anderer Arbeitgeber aktuell wegen der Coronapandemie im Home Office sitzt. Wohnungs- und Teileigentum können aber am gleichen Gebäude bestehen. Sind zum Beispiel Sauna oder Schwimmbad mit in der Immobilie, sind diese auch teileigentumsfähig. Zusammengefasst unterscheiden sich Teil- und Wohneigentum nur in ihrer Zweckbestimmung, aber nicht in ihrer rechtlichen Behandlung.

Ihre Rechte als Eigentümer

Bevor Sie sich ihre eigene Wohnung kaufen, sollten Sie sich im Klaren sein, welche Rechte Sie als Wohnungseigentümer/in haben. Zuallererst ist das Wichtigste, dass Sie in ihrem Sondereigentum verfahren können, wie Sie es wollen: Die Wohnung also vermieten, verpachten, selber bewohnen oder leer stehen lassen. Trotzdem müssen Sie sich als Eigentümer/in ans Wohnungseigentumsgesetz halten. Das gibt Ihnen vor an welche Regeln Sie sich beispielsweise in einem Mehrparteienhaus, in dem es mehrere Wohnungseigentümer gibt, halten müssen. Damit es eben in dieser Eigentümergemeinschaft nicht zu Streitigkeiten kommt, gibt es das Wohnungseigentumsgesetzt. Mit diesen klaren Regelungen zu den Eigentumsverhältnissen ist es aber nicht nur getan. Damit eine Gemeinschaft aus Eigentümern dauerhaft gut läuft, braucht es am besten noch eine gute Hausverwaltung. Jede Eigentümergemeinschaft braucht einen Verwalter. Das kann einer der Eigentümer sein oder auch ein Dienstleister, der die Verwaltung der Wohnungen übernimmt. Zu seinen grundsätzlichen Arbeiten gehört das Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder, die Beachtung der Hausordnung und die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzusetzen. Außerdem muss der Hausverwalter dafür sorgen, dass die Immobilie ordnungsgemäß instand gehalten wird.

Als Eigentümer einer Wohnung sollten Sie wissen, dass Sie sich in Gemeinschaft mit anderen Eigentümern im selben Haus befinden. Sie sollten deswegen alle Regeln des Zusammenlebens bzw. die Hausordnung kennen, wenn Sie auch Mieter in ihrer Wohnung haben, um eventuellen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Dann werden Sie Freude an ihrer eigenen Wohnung haben und können so sicher ihre Altersvorsorge betreiben.

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