Wissenswertes rund um das Thema Energieausweis

Wir wissen in der Regel genau wieviel Treibstoff unser Auto benötigt, ebenso sind wir oft sogar sehr gut über den Kalorienbedarf informiert, der unseren Körper gesund hält. Wie viel Energie unsere eigenen vier Wände benötigen, ist den meisten von uns oft nur am Rande bekannt. Um hierzu mehr zu erfahren, stellen Energieausweise genau das passende Informationsmedium dar.

Energieausweise schaffen Klarheit und Vertrauen für Käufer und Mieter

Wenn Sie die Absicht hegen, sich den Traum von den eigenen Wänden zu erfüllen oder wenn Sie als Mieter eine neue Wohnung beziehen wollen, dann stellt sich, neben vielen anderen Fragen, auch die nach Energieausweisen. Dazu muss man wissen, dass Energieausweise bei der Vermietung von Wohngebäuden oder beim Verkauf oder der Verpachtung von Wohnungen und Häusern im privat genutzten Bereich seit dem Juli 2008 zur Pflicht geworden ist.

Sofern die Immobilie lediglich selbst genutzt wird, sind Energieausweise nicht verpflichtend. Diese Verordnung gilt für alle Wohngebäude, die bis zum Jahr 1965 erbaut worden sind. Und ab dem 1. Januar 2009 gilt die Pflicht für Energieausweise auch für alle Immobilien die jüngeren Datums sind. Damit wird für alle Käufer und Mieter von Häusern und Wohnungen Klarheit bezüglich des Energieverbrauchs des zu mietenden oder zu kaufenden Objekts geschaffen und gleichzeitig wächst das Vertrauen von Mietern und Käufern.

Sparsames Haus oder Energiefresser – Energieausweise bringen Gewissheit

Ob es sich bei dem zu begutachtenden Objekt um ein „Sparschwein“ oder um einen „Energiefresser“ handelt, wird mittels des Energieausweises genau ermittelt. Es wird dabei der Wandzustand beurteilt, ebenso die Fenster, die Heizung und auch das Dach genau unter die Lupe genommen. Gleichzeitig zeigen individuelle Empfehlungen an, mit welchen Verbesserungs- und Modernisierungsmaßnahmen der jeweilige Energieverbrauch tatsächlich auch deutlich gesenkt werden kann.

Immobilienkäufern und Mietern wird mit Energieausweisen ein ausgezeichnetes Informationsmedium an die Hand gegeben. So lässt sich der Energiebedarf oder -verbrauch der unterschiedlichsten Gebäudekomplexe unkompliziert und sehr schnell miteinander vergleichen. Für Eigentümer von Immobilien stellen Energieausweise selbstverständlich gleichzeitig auch eine hervorragende Orientierungshilfe dar.

Und zwar wird so ein vorzüglicher Einstieg vorgegeben, um in energetische Modernisierungsmaßnahmen von Immobilien zu investieren. Grund dafür ist die genaue Anzeige von Mängeln der Immo im energetischen Bereich – im Energieausweis wird nämlich übersichtlich aufgezeigt, mittels welchen Maßnahmen die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes wirtschaftlich und effektiv verbessert werden kann.

Bei der Neuvermietung eines Hauses oder einer Wohnung, beim Verkauf oder der Verpachtung desselben, ist der Haus-Eigentümer ohnehin zur Vorlage des Energieausweises verpflichtet. So müssen den jeweiligen Kauf- oder Mietinteressenten Energieausweise, dies kann auch in Form einer Kopie sein, bereits bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden. Wird dann der Miet- oder Kaufvertrag endgültig.

Energetische Nachweise bei Immobilien – Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Energieausweise sind in zwei Ausführungen erhältlich, zum einen den Bedarfs- und zum anderen den Verbrauchsausweis. Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis werden einzig legt die Verbrauchswerte zugrunde gelegt, die in den letzten Jahren angefallen sind. Dies wiederum hängt jedoch sehr stark von der Verhaltensweise der Hausbewohner ab. Von der dena, der Deutschen-Energie-Agentur, wird in der Regel der Bedarfsausweis empfohlen. Zu dessen Ausstellung wird von einem Energieberater auf der Grundlage von technischen Analysen sämtlicher Gebäudedaten der jeweilige Energiebedarf berechnet – und dies völlig unabhängig vom Verhalten der Bewohner der Immobilie.

Auf diese Art und Weise lassen sich Sanierungsmaßnahmen, die zur energetischen Zustandsverbesserung des Gebäudes beitragen sollen, erheblich genauer darstellen. Dies führt dann aber auch zur Steigerung des Immobilienwertes. Die Farbskalen in den Energieausweisen, nach der Ordnung der Effizienzklassen A+ bis H, stellen das Herzstück des Ausweises dar. Es ist vergleichbar mit dem Energieeffizienz-Label bei Elektrogeräten. So helfen die Skalen der Farben Grün nach Rot genau abzuschätzen, in welchem Rahmen sich die Energieverbrauchswerte für Warmwasserbereitung und Heizung bewegen.

Sobald sich die Farbwerte im roten Bereich aufhalten, müssen die Bewohner mit außergewöhnlich hohen Heizkosten rechnen. Sind die Werte hingegen überwiegend im grünen Bereich angesiedelt, bleiben die Energiekosten, aller Voraussicht nach, auf einem überschaubaren Level.

Eine Neuskalierung der Farbskala wurde mit der EnEV 2014 in Kraft gesetzt: So beginnt der rote Bereich seither bei rund 250 kWh/(m²a). Zuvor war dieser Wert bei mehr als 400 kWh/(m²a) angesiedelt.

Wann werden Energieausweise zur Pflicht?

Bei jeder neu gebauten Immobilie wird ein Energieausweis benötigt. Dasselbe gilt auch dann, wenn bei Wohngebäuden eine energetische Gesamtbilanz nach EnEV vorgenommen wird. Alleine schon aus diesem Grund heraus müssen Eigentümer und Bauherren dafür Sorge tragen sicherzustellen, dass sie einen entsprechenden Ausweis erhalten.

Welche Immobilien sind von der Ausweispflicht freigestellt?

Eine Freistellung zur Erstellung eines Ausweises gilt einerseits für kleine Gebäude, die mit maximal bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche aufwarten können sowie für Baudenkmäler aller Art.

Sofern Vermieter Energieausweise erstellen lassen, dürfen diese in Sachen Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Bei allen Gebäuden, die keinen Wohnzwecken dienen, gilt: Energieausweise sind seit dem 1. Juli 2009 bei Verpachtung, Verkauf und Vermietung verpflichtend.

Wer darf überhaupt Energieausweise ausstellen?

Nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz, dürfen Energieausweise nur von Personen ausgestellt werden, die mit speziellen Aus- oder Weiterbildungen oder entsprechender Berufspraxis aufwarten können.

Zu diesem Personenkreis zählen zum Beispiel Architekten, Ingenieure, qualifizierte Handwerker oder auch Physiker. Im GEG sind die jeweiligen Voraussetzungen explizit aufgeführt.

Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass dann noch ein amtliches Zulassungszertifikat fehlt. Auftraggeber sind daher verpflichtet, dass die Ausstellerangaben verlässlich sind und dass die Anforderungen des GEG erfüllt werden. Energieausweise die fahrlässig oder vorsätzlich entsprechende Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen geben und der Aussteller dabei keine Berechtigung hat, sind gesetzeswidrig. Es können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 € erhoben werden.

Achtung:

Wenn Energieausweise beauftragt werden, dann sollten sich die Auftraggeber stets eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass die jeweilig ausstellende Person auch tatsächlich Ausweise fertigen darf. Denn die formale Ausstellerzulassung sagt keineswegs etwas über die Qualifikation aus. Daher der Grundsatz, dass man stets unterschiedliche Angebote einholen sollte und sich jeweils über die tatsächliche Fachkenntnis des Ausstellers informieren sollte.

Weiterhin sollten Auftraggeber darauf achten, dass der Aussteller von Energieausweisen mit einer Berufshaftpflichtversicherung aufwarten kann. Nur so lassen sich spätere Ansprüche rechtlich auch problemlos durchsetzen.

Den geeigneten Ausweissteller finden

Wenn Sie sich über geeignete Aussteller von Energieausweisen informieren wollen, muss gesagt werden, dass es eine umfassende Liste leider nicht gibt. Daher ist es ratsam, sich im Internet kundig zu machen. Allerdings beruhen die dort zu findenden Einträge zumeist auf Selbstauskünften der Aussteller, die noch ungeprüft sind.

Geprüfte Aussteller wiederum lassen sich jedoch in einer speziellen Datenbank mit Energieberatern finden. Dabei handelt es sich um die Energieeffizienzexpertenliste für Bundes-Förderprogramme. Diese wird von der deutschen Energieagentur betreut. Besonders empfehlenswert ist es einen Berater aus dieser Liste zu wählen, wenn es sich um Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude handelt. In diesem Zusammenhang dürfen nämlich ausschließlich geprüfte Aussteller von Energieausweisen tätig werden. Denn nur diese werden auch von der KfW akzeptiert.

Wenn Sie also beim Bauen, Sanieren oder Kaufen auf energetisch effiziente Technologien setzen wollen, finden sie wahrlich eine Fülle von Krediten und Zuschüssen. Dabei sollten Sie allerdings stets darauf achten, dass die von Ihnen beauftragen Maßnahmen von Fachleuten bestätigt und durchgeführt werden, die auch tatsächlich die nötige Qualifikation besitzen.

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