Kostenlose Immobilienbewertung

Häufig gestellte Fragen

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zusammengefasst, welche unsere Kunden uns gestellt haben. Sollte eine Ihrer Fragen hier nicht beantwortet sein, fragen Sie uns einfach persönlich an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die wichtigsten Antworten

Wer darf Immobilienbewertungen überhaupt durchführen?

Zur Durchführung von Immobilienbewertungen ist in Deutschland jeder befugt, der über eine überdurchschnittliche Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Immobilienbewertungen verfügt. Unser BUYIMMO-Büro verfügt im Bereich der Immobilienbewertungen über eine 10-jährige Erfahrung und kennt sich daher bestens mit der Bewertung von privaten und gewerblichen Objekten wie zum Beispiel EigentumswohnungenEin- und Mehrfamilienhäusern, Wohnhäusern, Ladengeschäften sowie Lagerhallen aus. Unser Team, bestehend aus erfahrenen Immobilienwertermittlern verfügt über die notwendige Sach- und Fachkenntnis und weist in diesem Bereich zudem einschlägige Berufsausbildungen auf. Grundsätzlich beauftragen wir in unserem Team sämtliche Mitarbeiter mit baulichem und architektonischem Hintergrund zur Wertermittlungsdurchführung von Immobilien. Seien Sie sich daher sicher, nur mit erfahrenen Profis im Bereich der Immobilienbewertungen zusammenarbeiten zu dürfen.

Was ist der Unterschied zwischen Immobilienbewertungen und Immobiliengutachten?

Möchten Sie im Rahmen Ihres geplanten Verkaufsprozesses den von uns ermittelten Verkaufspreis Ihrer Immobilie in Erfahrung bringen, so handelt es sich hier um eine sogenannte Immobilienbewertung. Der Unterschied zum Immobiliengutachten ist jedoch der Verwendungszweck. Letzteres stellt ein behördliches Dokument zur Vorlage vor Gerichten oder offiziellen Behörden dar und muss von einem staatlich geprüftem Immobiliengutachter durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei quasi um die offizielle und gerichtlich verwertbare Form von Immobilienbewertungen. Ein entsprechendes Wertgutachten wird daher immer von einem speziell dafür ausgebildeten Sachverständigen oder Gutachter für Immobilien erstellt, die von Amtswegen dazu befugt sind. Da es sich bei einem Wertgutachten um ein umfangreicheres und in der Anfertigung aufwendigeres Dokument handelt, dauert deren Anfertigung in der Regel auch länger als bei reinen Immobilienbewertungen. Auch sind Wertgutachten normalerweise mit Kosten verbunden – Immobilienbewertungen sind jedoch oftmals kostenlos erhältlich.

Wie funktioniert überhaupt die Erstellung eines Immobilienwertgutachtens?

Wertgutachten, die im Rahmen von Scheidungen, Erbfällen oder Zwangsversteigerungen sowie zur Ermittlung von Steuern benötigt werden, müssen logisch und übersichtlich aufgebaut sein. Darüber hinaus müssen die dargestellten Ergebnisse sowie Schlussfolgerungen vom Gutachter begründet und nachvollziehbar sein. Für die Erstellung eines behördlich relevanten Wertgutachtens werden von uns daher folgende Unterlagen benötigt:
  1. Grundbuchauszug
  2. sämtliche Bauzeichnungen
  3. Flurkartenauszug
  4. Modernisierungsbelege
Im Rahmen der Erstellung von Wertgutachten setzt sich unser Expertenteam mit allen, genannten Dokumenten auseinander und erstellt in diesem Zusammenhang ein fundiertes und gerichtlich verwertbares Gutachten, welches den Verkehrswert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks bescheinigt.

Immobilienbewertung: Welche Faktoren bestimmen den Wert?

Wie Sie sicher schon vermuten, beeinflussen ganz verschiedene Faktoren die Höhe vom Verkehrswert, Verkaufspreis sowie Beleihungswert einer Immobilie. Einige dieser Aspekte sind objektiv feststellbar und messbar, andere Kriterien wiederum sind eher subjektiv und liegen im „Bauchgefühl“ begründet. Objektive Kriterien kommen bei der Wertermittlung durch die Bank und dem Verkehrswert zum Tragen. Subjektive Aspekte beeinflussen eher die Aushandlung des konkreten Kaufpreises.

Wichtige Faktoren für die Immobilienbewertung sind:

  • allgemeine und aktuelle Marktlage/Angebot und Nachfrage, Konjunktur
  • Mikrolage: Zugang zu Bildungseinrichtung, öffentlichen Einrichtungen und Geschäften, Luftemission und Lärmbelästigung, unmittelbare Verkehrsanbindungen, umgebendes „Milieu“, Bevölkerungs- und Altersstruktur
  • Makrolage: Verkehrsanbindungen, Infrastruktur, kulturelles Angebot, Immissionsbelastungen, Wirtschaftslage der Region (Arbeitslosenquote, Leerstände, Mietspiegel, Wachstum)
  • Grundfläche und allgemeiner Zuschnitt: Grundstücksgröße und -ausrichtung, Wohnfläche und Aufteilung, Unterkellerung, Ausbau im Dachgeschoss, Garage(n)
  • Alter, Zustand und Ausstattung: Baujahr, Bausubstanz, Sanierungsbedarf, Modernisierungen und bauliche Veränderungen, sanitäre Ausstattung, „Smart Home“-Funktionen, Spezialfenster und -türen, Elektrik, Leitungen, Fußbodenheizung, elektrische Rollläden, Markisen und Überdachungen, Gartenausstattung und Außenanlagen, Terrasse/Balkone, Mauerwerk, Sicherheit, Schwimmbad und/oder Sauna, Wintergarten, Barrierefreiheit
  • Energetischer Zustand: Energiebedarf, Energieeffizienz nach modernen Standards, Zustand der Dämmung, Fenster, Türen, Art und Funktion der Heizungsanlage, Photovoltaikanlage
  • Bodenqualität: Bodenreinheit, allgemeine Bodenbeschaffenheit
  • rechtliche Sachverhalte: Wohn- oder Erbbaurecht, Denkmalschutz

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?

Neben den unterschiedlichen Feststellungsverfahren gibt es außerdem noch den Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten,

Grundsätzlich ist in Baugesetzbuch sowie Immobilienwertermittlungsverordnung rechtlich sehr genau geregelt, wie ein Verkehrswert zu ermitteln ist. Das Ergebnis ist dann ein vollständiges und umfassendes Verkehrswertgutachten. Gutachter können in gewissen Grenzen Teile der Bewertung einschränken und somit ein Kurzgutachten erstellen. In jedem Fall muss aber die eigentliche Wertermittlung vollständig und marktüblich durchgeführt werden.

Es bietet sich beispielsweise an, den beschreibenden Teil, in dem etwa die Immobilienmerkmale dargelegt werden, kurz zu halten. Folglich wird das Gutachten kürzer, ist zeitsparend erstellt und somit kostengünstiger. Die Entscheidung für ein Kurzgutachten ist also vor allem eine finanzielle Frage.

In jedem Fall sollte beim Gutachter genau erfragt werden, wie genau er die Kürzung vornimmt. Ein Kurzgutachten kann beispielsweise nicht ratsam sein, wenn die späteren Leser des Gutachtens das Objekt gar nicht genau kennen und auf Detailbeschreibungen angewiesen sind.

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