Der Verkäufer möchte für seinen Grund und Boden einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen. Der Käufer möchte natürlich mit allen Mitteln den Preis herunterhandeln. Denn nicht nur geht es dabei um seine Ersparnisse, sondern auch um vielfach jahrzehntelange Verpflichtungen gegenüber der Bank als Kreditgeber. Sie orientiert sich bei der Kreditvergabe am Beleihungswert der Immobilie. Dabei wird diese nach rechtlichen und bankinternen Vorgaben bewertet und liegt in jedem Fall unterhalb des Kaufpreises (Faustregel: 10 – 15 %).
Die Banken gehen mit der Kreditvergabe hohe Risiken ein, da die Kreditsummen an Privatpersonen gezahlt werden, sehr hoch sind und die Kreditverträge außerdem sehr lange Laufzeiten haben. Die Immobilie kann bei Zahlungsunfähigkeit als Sicherheit eingezogen und zwangsversteigert werden. Hier liegen die Erträge aber meist deutlich unterhalb des Verkehrswertes sowie des ursprünglichen Verkaufspreises. Außerdem wird von einer zukünftig möglicherweise schlechten Konjunkturphase ausgegangen. All diese Faktoren führen zu einer eher vorsichtigen Immobilienbewertung durch die Bank und beeinflusst dann neben der Bonität das Kreditvergabeverfahren maßgeblich.
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