Es gibt verschiedene Bewertungsverfahren, um einen Immobilienwert festzustellen. Im Folgenden sollen die Verfahren kurz vorgestellt werden.
Es wird ein Vergleich vorgenommen zwischen Ihrer Immobilie und den erzielten Kaufpreisen ähnlicher Immobilien in der Vergangenheit. Daten und Fakten zu diesen Geschäften finden sich bei den Gutachterausschüssen einzelner Gemeinden. Wertsteigernde oder wertmindernde Faktoren werden dann entsprechend als Zu- oder Abschläge hinzugerechnet oder abgezogen.
Dieses Verfahren kommt nur bei vermieteten oder verpachteten Objekten infrage. Mieteinnahmen werden fiktiv bis zu dem Moment aufgerechnet, an dem das Objekt wertlos wird durch sein Alter beziehungsweise seine Abnutzung. Die so aufgerechnete Summe über den Zeitraum der Restnutzungsdauer wird dann noch bereinigt um gewisse Instandhaltungsausgaben einen durch die Gemeinde festgelegten Liegenschaftszinssatz. Außerdem wird der Bodenwert separat berechnet, da das Grundstück seinen Wert gewöhnlich nicht verliert.
Die Werte für den Boden, die Außenanlagen und das Gebäude werden separat betrachtet und es wird überlegt, wie viel es kosten würde, exakt dasselbe Haus erneut zu bauen. Von diesem fiktiven Wert wird dann die Minderung durch das Alter abgezogen.
Als Richtwert gelten die gesetzlich festgeschriebenen Normalherstellungskosten, die als „NHK 2010“ in der Richtlinie zu Sachwertermittlung zu finden sind. Außerdem wird ein ortsüblicher Sachwertfaktor einbezogen werden, der meist bei der Gemeinde erfragt oder auch geschätzt werden muss.
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